Mit ärztlicher Verordnung
Die Therapien der Physiotherapie sind Kassen-leistungen der privaten und gesetzlichen Kassen
Für diese sollte eine entsprechende Verordnung vom Arzt vorliegen.
Bei Rückfragen bezüglich der Verordnungen ist unsere Praxissekretärin Denise Schmitz bestens informiert und im Austausch mit den entsprechen-den Arztpraxen erfahren.
Ohne ärztliche Verordnung
Osteopathie wird nicht von den gesetzlichen Kran-kenkassen, jedoch von den privaten Kassen, sowie bis zu einer bestimmten Höhe von privaten Zusatzversicherungen übernommen.
Als Heilpraktikerin ist Birgit Reimann nicht weisungsgebunden. Das bedeutet für Sie, dass Sie ohne Rezeptverordnung vom Arzt zur Behandlung kommen können.
Für Selbstzahler betragen die Kosten derzeit 75,- Euro pro Behandlung.
Für privat Versicherte, je nach Zusammenstellung der Behandlungspositionen, etwa 80,- Euro.
Fortführende physiotherapeutische Behandlungen, sowie Wellnes- und Tuina-Massagen, dürfen auch ohne Verordnung im Rahmen privater Zahlungsleistung ausgeführt werden. Dies geschieht in der Regel nach Rücksprache und Beratung mit Ihrem Therapeuten.
Zur Zeit sind hierfür 20,- Euro pro 20-minütiger Behandlung festgelegt.
Bei der Buchung von mehreren Behandlungszeiten
reduzieren sich die Beträge entsprechend.
Wir sind Mitglied im Verband der
Osteopathen Deutschland e.V. (VOD)
Verordnungen, Rezepte und Co.
Birgit Reimann D.O®M.R.O®
Physiotherapeutin
Heilpraktikerin